EIDGENÖSSISCHE KOORDINATIONSKOMMISSION FÜR ARBEITSSICHERHEIT EKAS


Zentralstelle für Arbeitssicherheit

In seiner Botschaft zum UVG definiert der Bundesrat die EKAS als eigentliche Zentralstelle für Arbeitssicherheit in der Schweiz. Zu ihren Aufgaben gehört es, für die einheitliche Anwendung der Sicherheitsvorschriften in den Betrieben zu sorgen, die Aufgabenbereiche der Aufsichtsorgane aufeinander abzustimmen und die vorhandenen Mittel zweckmässig einzusetzen. Dazu ist die EKAS mit entsprechenden Kompetenzen ausgerüstet.
Zu den tragenden EKAS-Grundsätzen gehören offene Information, Transparenz im Vollzug der Arbeitssicherheit und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Durchführungsorgane mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

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